Forstbehörde
Der Vorstand der Landesforstanstalt sowie die Nationalparkämter sind die unteren Forstbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommerns über alle Waldbesitzarten in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Für den Wald im Eigentum der Hansestadt Rostock übernimmt der Oberbürgermeister der Stadt als staatlich anerkannte Forstverwaltung einen Teil der hoheitlichen Aufgaben. Die Oberste Forstbehörde des Landes, das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, ist die Fachaufsicht über alle unteren Forstbehörden.
Der Vorstand der Landesforstanstalt wird auf der Fläche durch das regional zuständige Forstamt vertreten. Dort können Waldbesitzer, Bürger und Vorhabenträger Anträge nach dem Landeswaldgesetz stellen.
Zum Fachbereich Forsthoheit gehört das Fachgebiet 40 (Forsthoheit) und das Fachgebiet 41 (Forstliche Rahmenplanung und öffentliche Waldfunktionen).
Das Fachgebiet Forsthoheit nimmt Aufgaben der unteren Forstbehörde wahr und ist Ansprechpartner für alle 29 Forstämter zu Fragen und zur Umsetzung des Landeswaldgesetzes (LWaldG). Darüber hinaus ist das Fachgebiet Forsthoheit die Schnittstelle zwischen den Forstämtern und dem Landwirtschaftsministerium. Die Schwerpunktaufgabe besteht darin, den Wald zu erhalten. Es werden Genehmigungen nach dem LWaldG erteilt. In Verfahren nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. BauGB, Straßenbauverfahren) wird die untere Forstbehörde als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Arbeitsschwerpunkte sind dabei überregionale Vorhaben, Genehmigungen auf Landeswaldflächen, forstamtsübergreifende und konfliktreiche Verfahren. Der waldrechtliche Ausgleich der nachteiligen Folgen von Waldumwandlungen für öffentliche Vorhaben, wird vom Fachgebiet Forsthoheit verwaltet.
Im Fachgebiet Forstliche Rahmenplanung und öffentliche Waldfunktionen geht es im Wesentlichen um die Durchführung der Waldfunktionenkartierung und die Erarbeitung von Beiträgen und Stellungnahmen zur Raumordnungsplanung des Landes sowie zu anderen Fachplanungen. Die Ergebnisse der Waldfunktionenkartierung bilden die Grundlage für die Bewertung von Waldfunktionen bei Waldumwandlung und waldrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.
Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Ausweisung von Schutz-, Erholungs-, Kur- und Heilwäldern nach LWaldG, bei der die Waldbesitzenden beraten und die Verordnungsentwürfe erarbeitet und abgestimmt werden.
Das Fachgebiet Forstliche Rahmenplanung und öffentliche Waldfunktionen begleitet auch das Thema Wald und Gesundheit in verschiedenen Bereichen bis über die Landesgrenzen hinaus.