Artenschutzmaßnahmen

Artenschutz
Kompensation

Artenschutzmaßnahmen

Möglichkeiten zur Umsiedlung geschützter Arten

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Artenschutz­maßnahmen

Unter Artenschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zu verstehen, die insbesondere dem Schutz und der Entwicklung der Bestände sowie der Habitate wildlebender geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dienen.

In den letzten Jahren hat die Landesforst MV u.a. folgende Artenschutzmaßnahmen umgesetzt:

  • Vögel: Schaffung von Ersatzquartieren bzw. Bruthabitaten für diverse Vogelarten durch Installation zahlreicher Nistkästen und –hilfen, Anlage von Reisighaufen aus Dornensträuchern, Auflichtung von Waldstrukturen oder Verzicht von Holzeinschlägen
  • Ameisen: Bereitstellung von Ausweichflächen und Umsiedlung der Ameisennester
  • Fledermäuse: Bereitstellung von Ersatzquartieren durch Anbringung von künstlichen Fledermaushöhlen, Nutzungsentzug der Nistbäume und bedarfsgerechtes Freistellen der Nistbäume
  • Zauneidechse: Bereitstellung von Ausweichflächen zur Umsiedlung von Zauneidechsen
  • Schlingnatter: Bereitstellung von Flächen zur Anlage von Winterquartieren für Schlingnattern
  • Amphibien: Neuanlage oder Erweiterung/Aufwertung bestehender Kleingewässer

Wir siedeln Waldameisen um

Waldameisen zählen (mit Ausnahme der Blutroten Raubameise) nach Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten. Für diese gelten die Vorschriften des §44 Bundesnaturschutzgesetz
 
Ameisen spielen eine wichtige Rolle im Waldökosystem, da sie den Boden belüften, die Zersetzung von organischem Material unterstützen und zur Verbreitung von Samen beitragen. Falls es aufgrund von Baumaßnahmen dennoch notwendig ist Ameisennester umzusiedeln, bedarf es einer behördlichen Ausnahmegenehmigung. Und dann kommen unsere Experten ins Spiel.

Das Umziehen von Waldameisennestern erfordert umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Ameisen und den ökologischen Auswirkungen. Unsere Experten haben eine Ausbildung absolviert und besitzen ein Zertifikat als „Ameisenumsiedler“ . Sie können aufgrund ihrer Erfahrung beurteilen, wie, wo und wann Ameisennester umgesiedelt werden sollten. Sie verfügen über Kenntnisse über die örtliche Fauna und Flora und können geeignete Maßnahmen zur Nestumsiedlung vorbereiten und so schonend wie möglich umsetzen. Sie besitzen das nötige Fachwissen im Bereich des Naturschutzes und arbeiten unter Einhaltung von Vorschriften und Best Practices.

In diesem Beispiel ist der Grund der Bau eines Radweges. Hier ist eine gründliche Bewertung der Situation in Bezug auf den geplanten Verlauf des Radweges und der Lage der Ameisennester sehr wichtig.
Der Zeitpunkt der Umsiedlung ist von großer Bedeutung, da Ameisen oft spezifische Aktivitätszeiten haben. Um die Auswirkungen auf die Ameisenpopulation zu minimieren, wählen wir den besten Zeitpunkt für die Umsiedlung aus.Die Identifizierung eines neuen geeigneten Standorts für die Ameisennester ist ein weiterer entscheidender Schritt. Dabei suchen wir nach einem Standort, der ähnliche Bedingungen wie der ursprüngliche Standort bietet, einschließlich ausreichender Nahrung, Feuchtigkeit und Schutz vor natürlichen Feinden. Der eigentliche Umsiedlungsprozess erfordert äußerste Vorsicht. Die Ameisenkolonien werden sorgfältig ausgegraben und in speziellen Behältern transportiert, um sie sicher an den neuen Standort zu bringen.
 

Nach der Umsiedlung ist eine regelmäßige Überwachung der Ameisenpopulation von entscheidender Bedeutung. So stellen wir sicher, dass sich die Ameisen an den neuen Standort anpassen und gedeihen können. Bei Bedarf ergreifen wir zusätzliche Maßnahmen, um die Ameisen zu unterstützen.

Trotz der dezentralen Struktur der Landesforst MV mit dem Sitz der Zentrale in Malchin und den 29 angegliederten Forstämtern haben Sie landesweit grundsätzlich nur einen Ansprechpartner aus dem Fachgebiet „Umweltdienstleistungen“.

Der Erwerb von Flächen zur Umsetzung von notwendigen Artenschutzmaßnahmen kann Investitionsvorhaben verzögern und zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Wir bieten Ihnen Alternativen zum Flächenerwerb, durch die Gestattung der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen auf unseren Eigentumsflächen.

Wir verfügen über ein hochmotiviertes, erfahrenes und eingespieltes Team aus zertifizierten Ameisenumsiedlern und Helfern. Bei sehr anspruchsvollen Projekten nutzten wir zusätzlich das Wissen und die Erfahrung kompetenter Partner oder Fachbehörden.

Durch Kompetenz, Praxiserfahrung und Insolvenzsicherheit bieten wir eine hohe Zuverlässigkeit.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit

Haben Sie Interesse an den Umweltdienstleistungen der Landesforst MV? Dann wenden Sie sich gern an das Fachgebiet Umweltdienstleistungen:

Fachgebietsleiter Forstbetriebliche Dienstleistungen, erneuerbare Energie
Marten Seidel
Telefon: 03843/ 8301 - 204
Telefax: 03994/ 235 - 420
Sachbearbeiterin
Romy Kasbohm
Telefon: 03843/ 8301 - 211
Telefax: 03994/ 235 - 420
Sachbearbeiter
Stefan Blumrich
Telefon: 03843 / 8301 - 209
Sachgebietsleiter
Malte Mertens
Telefon: 03843/ 8301 - 206

Ansprechpartner

Haben Sie Interesse oder Fragen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten sie gerne persönlich:

Fachgebietsleiter Forstbetriebliche Dienstleistungen, erneuerbare Energie
Marten Seidel
Telefon: 03843/ 8301 - 204
Sachbearbeiter
Stefan Blumrich
Telefon: 03843 / 8301 - 209
Sachbearbeiter
Ludwig Neumann
Telefon: 03843/ 8301 - 212

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
Fachgebiet Forstbetriebliche Dienstleistungen erneuerbare Energien
Gleviner Burg 1
18273 Güstrow