Aufgaben der Landesforst MV
Der Vorstand der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß § 32 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes eine untere Forstbehörde im Land.
Zu den forsthoheitlichen Tätigkeitsfeldern zählen die Beratung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, die Ausübung der Forstaufsicht sowie des Wald- und des Forstschutzes. Die Vorbereitung der forstlichen Rahmenplanung sowie die Durchführung des forstlichen Forschungs- und Versuchswesens und des Wildwirkungsmonitorings gehören ebenso zu den forstbehördlichen Aufgaben.
Der Waldschutzmeldedienst sichert eine aktuelle Übersicht zum forstsanitären Zustand der Wälder aller Eigentumsarten in M-V. Die Überwachungsaufgaben bezüglich des Waldbrandschutzes werden ebenfalls eigentumsartenübergreifend für alle Waldbesitzer wahrgenommen.