Aufgaben der Landesforst MV

Der Vorstand der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß § 32 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes eine untere Forstbehörde im Land.

Zu den forsthoheitlichen Tätigkeitsfeldern zählen die Beratung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, die Ausübung der Forstaufsicht sowie des Wald- und des Forstschutzes. Die Vorbereitung der forstlichen Rahmenplanung sowie die Durchführung des forstlichen Forschungs- und Versuchswesens und des Wildwirkungsmonitorings gehören ebenso zu den forstbehördlichen Aufgaben.

Der Waldschutzmeldedienst sichert eine aktuelle Übersicht zum forstsanitären Zustand der Wälder aller Eigentumsarten in M-V. Die Überwachungsaufgaben bezüglich des Waldbrandschutzes werden ebenfalls eigentumsartenübergreifend für alle Waldbesitzer wahrgenommen.

Bild - Waldschutz
Forschung
Walderhaltung

Waldschutz

Im Mittelpunkt dieses Arbeitsfelds steht das Waldschutzmeldewesen mit dem Waldschutzmeldedienst, der Waldschutzberatung, Überwachung von Schaderregern und des Waldzustands, der Prognose und Abwehr von Schäden sowie eine praxisorientierte Waldschutzforschung.