Handelsvorschrift (HV) für die Vermessung und Sortierung von Rohholz in der Landesforst MV

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Zum 01.11.2016 wird die Handelsvorschrift (HV) für die Vermessung und Sortierung von Rohholz in der Landesforst MV in Kraft gesetzt. Mit Inkraftsetzung der Handelsvorschrift werden alle bisher geltenden Sortier- und Vermessungsvorschriften der Landesforst MV außer Kraft gesetzt. In der Handelsvorschrift der Landesforst MV (HV) wird die Sortierung und Vermessung von Rohholz geregelt, welches von der Landesforst MV zum Verkauf angeboten oder gehandelt werden soll. Die Handelsvorschrift basiert auf der Rahmenvereinbarung zum Rohholzhandel in Deutschland (RVR). Abweichungen gegenüber der RVR ergeben sich auf Grund notwendiger Anpassungen an betriebliche und regionale Bedingungen.
Die Handelsvorschrift findet nur betriebsintern Anwendung und hat auf den Holzverkauf anderer Waldbesitzer im Land Mecklenburg-Vorpommern keinen Einfluss.
Das Gesamtdokument inklusive umfangreicher Anlagen kann hier heruntergeladen werden.