Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzenden, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung oder des unzureichenden Waldaufschlusses zu überwinden.
Die in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisierten Waldbesitzenden bilden eine Solidargemeinschaft mit dem gemeinsamen Ziel, ihr Eigentum nachhaltig zu bewirtschaften und zu sichern – Hilfe zur Selbsthilfe. Der Nachteil der kleinen Holzmengen in unregelmäßigen Zeitabständen aus dem einzelnen Forstbetrieb wird durch die Solidargemeinschaft ausgeglichen. Die für die Marktpartner:innen aus der Holzwirtschaft erforderlichen Holzmengen werden regelmäßig, aus den einzelnen Forstbetrieben gebündelt, geliefert. Die Holzkunden honorieren die, mit diesen Koordinierungseffekten verbundene, Mengen-, Qualitäts- und Termintreue zumeist durch höhere Preise.
Neben dem wirtschaftlichen Erfolg bietet der forstwirtschaftliche Zusammenschluss weitere Vorteile:
- Die Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) ist für Waldbesitzende freiwillig und unverbindlich. Er kann aber alle Leistungen der FBG in Anspruch nehmen.
- Die Organisation der FBG ist durch die gewachsene Gemeinschaft vor Ort überschaubar und nachvollziehbar.
- Die Holzernte kann durch Einsatz moderner Forsttechnik sehr effizient, professionell und dadurch pfleglich durchgeführt werden.
- Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erhalten staatliche Zuschüsse, die indirekt den einzelnen Waldbesitzenden zugutekommen.
- Durch den forstwirtschaftlichen Zusammenschluss wird die Stellung des Waldbesitzes am Holzmarkt verstärkt und er bekommt zusätzlich ein größeres politisches Gewicht.
In den letzten Jahren haben sich im Land nahezu flächendeckend private und kommunale Waldbesitzende zu Forstbetriebsgemeinschaften zusammengeschlossen. Dabei reicht die Spannbreite vom regionalen Zusammenschluss mehrerer benachbarter kleinerer Waldbesitzenden vor Ort bis zum überregionalen Verbund einzelner großer Waldbesitzenden. Die Zielsetzung für die kommenden Jahre sollte die Weiterentwicklung der bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften sein, durch Aufnahme neuer Mitglieder oder Fusion benachbarter forstlicher Zusammenschlüsse. Denn nur eine weitgehend wirtschaftlich selbständige Forstbetriebsgemeinschaft kann den wachsenden Anforderungen auf den sich weiter konzentrierenden Holzmarkt gerecht werden.
Mit diesem Entwicklungsprozess muss eine weitere Professionalisierung der Geschäftsführung in den einzelnen Forstbetriebsgemeinschaften einhergehen. Die Landesforst ihrerseits versucht dies durch Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsangebote zu unterstützen. Zudem sind die Personalkosten für einen hauptamtlichen Geschäftsführer förderfähig.
Wer Kontakt zur Forstbetriebsgemeinschaft vor Ort sucht, findet Beratung im Forstamt.