Waldbrandschutz

Aktuelle Waldbrand­gefahrenstufen

 

Waldbrandgefahrenstufe entspricht
1 sehr geringe Gefahr
2 geringe Gefahr
3 mittlere Gefahr
4 hohe Gefahr
5 sehr hohe Gefahr

Mecklenburg-Vorpommern, mit seiner Waldfläche von 558.000 Hektar, gehört zu den waldbrandgefährdeten Gebieten in Deutschland. Vor allem in den großflächigen Kiefernwaldgebieten der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim ist die Zündbereitschaft bei entsprechender Wetterlage besonders hoch.

Zur Information der Öffentlichkeit und zur Organisation der Vorsorgemaßnahmen werden in M-V Waldbrandgefahrenstufen durch die Forstbehörden festgesetzt. Als Basis dienen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die täglich mit jahreszeitlichen Faktoren und der regionalen Waldgefährdung (Waldbrandgefahrenklassen) verknüpft werden.

 

waldbrand-logo

Vorsorgemaßnahmen und allgemeine Verhaltensregeln

Waldbrände werden zumeist durch fahrlässiges oder im schlimmsten Fall durch vorsätzliches Verhalten ausgelöst. In der langjährigen Statistik für Deutschland gehen nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag zurück. Der Grund ist, dass Gewitter bei uns in der Regel mit Niederschlag einhergehen und so einzelne Blitzschläge gleich gelöscht werden. Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:

  • Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) darf kein Feuer entzündet werden.
  • nicht im Wald und in der Feldflur rauchen und keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen
  • Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen;
    Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Befahren von nicht öffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.
  • Beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte jede/r Bürger:in für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.

Waldbrandrisiko­gebiet (WBRG)

(bis 2016 Waldbrandgefahrenklassen - WBGKL -)

Die Wälder des Landes sind je nach Bestockungsstruktur und Klima wie folgt in drei Waldbrandrisikogebiete eingeteilt:

Forstrevieren_2017

Waldbrandrisikogebiet
entspricht
A Hohe Waldbrandgefahr
B Mittlere Waldbrandgefahr
C Geringe Waldbrandgefahr

Die revierweise Auflistung wurde gem. § 16 (1) WaldBrSchVO im AmtsBl. M-V 2017 S. 222 veröffentlicht. Eine Karte der räumlichen Verteilung der Waldbrandrisikogebiete nach Forstrevieren ist am Ende des Absatzes zu finden. Durch die Verknüpfung der Witterung und der örtlichen Gefahrenklasse kann nur in Forst- oder Nationalparkämtern mit einem überwiegenden Anteil an A-Gebieten die Gefahrenstufe 5 ausgelöst werden. Für die übrigen Gebiete (B und C) ist bereits die Gefahrenstufe 4 die höchstmögliche Gefahrenstufe!

Die Waldbrandgefahrenstufen drücken in ihrer Abstufung vor allem die steigende Zündbereitschaft der Vegetation aus und liefern daher für die Vorsorge folgende Hinweise:

Allgemein gilt in Wäldern unabhängig von der Gefahrenstufe immer Rauchverbot und das Verbot zum Anlegen von Feuern im oder am Wald. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Das Befahren von nicht öffentlichen Waldwegen ist untersagt.

Stufe 1: keine gesonderten Hinweise

Stufe 2: Beginn der Bereitschaftsdienste der unteren Forstbehörden; Präsentation der Gefahrenstufen im  Internet www.wald-mv.de und an den Forstdienststellen; Information der Sachgebiete Brandschutz der Landkreise und kreisfreien Städte;

Stufe 3: wie Stufe 2

Stufe 4: wie Stufe 3; zusätzlich: Beginn Rufbereitschaftsdienst LM, verstärkte Information der Öffentlichkeit, der Bundeswehr, des Lagezentrums des Innenministeriums, des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, der Bahnbetriebe und sonstiger Versorgungsbetriebe mit Trassennetzen im Wald. Ausnahmeregelungen zum Anlegen von Feuern werden nicht mehr erteilt. Sperrungen von Wäldern zum Betreten durch die untere Forstbehörde im Einvernehmen mit den Landräten möglich!

Stufe 5: wie Stufe 4; zusätzlich: nach Abstimmung mit dem Innenministerium und der Bundeswehr täglicher Austausch zur Lage und vorzuhaltender Mittel und Kräfte

 

Für berechtigte Personen (Behörden/BOS) stehen die Waldbrandeinsatzkarten MV als PDF in den Formaten A1, A3, A4 jeweils im Maßstab 1:50.000 und 1:25:000 als Download zur Verfügung. Für den Download der PDF-Karten ist eine Registrierung als Behörde im Geoportal MV notwendig.

Bezeichnung Format Größe
Legende zur Waldbrandeinsatzkarte PDF 0,13 MB

Aufgrund der langjährigen Statistik gibt es witterungsbedingt zwei Spitzen der Waldbrandgefahr im Jahr:

1. Spitze März-April

Probleme in allen Wäldern:

  • hohe Zündbereitschaft der Vorjahresvegetation (so genanntes „Halmheu“), vor allem bei längerer Trockenheit und nach kalten Winterperioden
  • Verbrennen von Obstbaumschnitt und Reisig im oder am Wald im Monat März

in der Regel Abnahme der Brandgefahr im Mai/Juni:

durch Laubaustrieb und das „Durchgrünen“ der Bodenvegetation.

2. Spitze Juli-August

Probleme vor allem in besonders gefährdeten Kiefernwäldern:

  • hohe Zündbereitschaft der Bodenvegetation nach der Grasblüte (so genanntes „Halmheu“) und das vor allem bei längeren Trockenperioden mit hohen Tagestemperaturen.
  • Selbstentzündungen von Munition
  • Brände bei der Getreideernte

Generell begünstigen neben einer warmen und trockenen Witterung eine Luftfeuchtigkeit von unter 40% sowie Windstärken über 5 die Zunahme der Zündbereitschaft

 

Die Neufassung des Durchführungserlasses (DEL 2019) zum Gemeinsamen Waldbrandrunderlass des LM und IM.

DEL 2019 und Anlagen hier zum Download.

Bezeichnung Format Größe
DEL Textteil PDF 0,37 MB
Anlage 1 WaldBrSchVO PDF 0,39 MB
Anlage 2 WaldBrErl PDF 0,33 MB
Anlagen 3 - 14 PDF 1,15 MB
Anlagen 18 - 21a PDF 0,41 MB

Waldbrandstufen Statistik 2020-2023 von März - Juni

-----2020-----|-----2021-----|-----2022-----|-----2023-----
Waldbrandgefahrenstufen345|345|345|345
Bad Doberan15110|1140|3580|18220
Sandhof30130|2480|59120|17190
Jasnitz36140|2562|30270|22711
Güstrow1480|1130|6900|23170
Radelübbe3090|1470|5870|22210
Neubrandenburg15110|2030|4490|15252
Mirow2357|2182|36254|91617
Poggendorf1480|1060|25100|13190
Torgelow18149|2590|36126|15213

Impressionen vom
Waldbrand Lübtheen

Hilfe App

Die Rettungs-App für Android und iOS. Im Unglücksfall wird über die App "Hilfe im Wald" schnell der nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.